Der Unterricht an der Ballettschule Schongau wird unter folgenden Bedingungen weitergeführt:
Es gilt für Schüler unter 18 Jahren bis Jahresende eine Ausnahme von der neuen Zugangsbeschränkung nach der 2G-Regel (Geimpfte und Genesene) wenn sie regelmäßig getestet sind.
Ab 18 gilt die 2G Plus Regel. Das bedeutet Geimpfte und Genesene mit einem PCR-Test oder einem aktuellen Schnelltest (mit Bestätigung z.B. Apotheke).
Sollte die Inzidenz im Landkreis WM-SOG auf über 1000 springen, muß der Unterrichtsbetrieb eingestellt werden !!!
Bitte informiert Euch weiterhin auf unserer Homepage !!!
Gitti Frommhold-Horber Anne Blackwell